Home
Home > | 
03-02-05 17:14
Lag IZiB doch richtig?

Der Insolvenzverwalter will nun plötzlich doch die Zahlungen zur Wandelanleihe zurückerstatten.


Links:

Insolnet



 

Wie aus einem im Insolnet veröffentlichten Rundschreiben vom 11.12.2004 des Insolvenzverwalters der CargoLifter AG i.I., Prof. Mönning, hervorgeht, ist dieser nun doch bereit, die von ihm unter Androhung gerichtlicher Schritte eingeforderten Zahlungen zur Wandelanleihe der CargoLifter AG zurück zu erstatten.

Zitat:

„ ... halte ich es für juristisch vertretbar und auch für fair, die von Ihnen auf mein Schreiben vom 08.08.2002 geleistete Zahlung zurück zu überweisen.“

 

Im April 2002 hatte die CargoLifter AG ihren Aktionären eine Wandelschuldverschreibung angeboten. Die Zeichner konnten dabei erklären, dass sie bereit seien, über das ihnen zustehende Kontingent hinaus weitere Teilschuldverschreibungen zu erwerben, falls nach Ende der Bezugsfrist noch welche zur Verfügung stünden. Dieses zusätzliche Zeichnungsangebot sollte laut Bezugsformular unverbindlich werden, falls es von der CargoLifter AG nicht bis zum 3.6.2002 angenommen werden würde. Obwohl diese Annahmeerklärung, bedingt durch die drohende Zahlungsunfähigkeit, vom Unternehmen nicht mehr verschickt wurde, forderte der Insolvenzverwalter die Betroffenen auf, den zugesagten Betrag auf ein von ihm angegebenes Konto zu überweisen und drohte andernfalls mit gerichtlichen Schritten ohne weitere Ankündigung

Die Initiative Zukunft in Brand konnte schon damals eine Reihe von Anlegern davon abhalten, der unrechtmäßigen Aufforderung Folge zu leisten. Sie wurden vom Insolvenzverwalter entgegen seiner Drohung nicht weiter behelligt. Weitere Betroffene konnten im Nachhinein darüber informiert werden, dass die Aufforderung der rechtlichen Grundlage entbehrte. Überdies wurde diesen Zahlern das Wertpapier nie in ihr Depot eingebucht, d.h. es erfolgte keine Lieferung. Mit einer Bündelung von über 70 Fällen konnte es der Verein ermöglichen, auch Geschädigten mit kleineren Zeichnungsbeträgen die Teilnahme an einem außergerichtlichen Mahnverfahren durch die Spezialkanzlei für Wertpapieranleger Rotter zu ermöglichen

Prof. Mönning hat unserer Meinung nach mittlerweile einsehen müssen, dass seine Forderungen juristisch nicht haltbar sind. Ansonsten hätte er die Gelder im Interesse der Gläubiger bei der Masse halten müssen, denn er ist schließlich verpflichtet, in ihrem Interesse zu handeln. Dass er dies nicht tut, sondern es für „vertretbar“ und „fair“ hält, die Gelder zurückzuzahlen, bestätigt unsere Auffassung

Wir vermissen allerdings die Zusicherung an alle, die sich am außergerichtlichen Mahnverfahren beteiligt haben, auch die von ihnen verauslagten Anwaltsgebühren zu erstatten, wie von der Kanzlei Rotter verlangt. Deshalb raten wir diesen Betroffenen, nicht nachzugeben und auf der vollständigen Rückzahlung zu bestehen.

Im weiteren Verlauf des Schreibens bietet der Insolvenzverwalter an, das eingezahlte Geld für die Leichter-als-Luft-Technologie weiter zu verwenden.

Zitat:

„Alternativ biete ich Ihnen an, den eingezahlten Betrag ganz oder teilweise erneut für die „Leichter-als-Luft Technologie“ zur Verfügung zu stellen. Für diejenigen, die mit CargoLifter oder der LTA-Technologie nicht generell abgeschlossen haben, ist ein Informationsschreiben mit Erläuterungen (Anlage 1) beigefügt.“

Uns erstaunt in diesem Zusammenhang sehr, dass sich Prof. Mönning plötzlich selbst stark für diese Technologie interessiert, für die nach seinen eigenen mehrmaligen öffentlichen Aussagen weltweit kaum Interesse und kein Markt besteht.

In der oben erwähnten Anlage schlägt der Insolvenzverwalter den betroffenen Zeichnern vor, auf einen Teil der Rückzahlung zu verzichten und diese Gelder für die Auswertung der Ergebnisse des wissenschaftlichen Hearings vom 11.07.2002 und der Messergebnisse von der Zerstörung des CL75 zur Verfügung zu stellen. Er möchte das Geld als zinsloses Darlehen für die von ihm gegründete und treuhänderisch gehaltene Air Brand GmbH 24 Monate einbehalten. Eine Rückzahlung kann demnach nur erfolgen, wenn die Ergebnisse später tatsächlich verwertet werden können. Das bedeutet im Klartext, die CargoLifter-Aktionäre sollen dafür bezahlen, dass die von ihnen mitfinanzierten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse in alle Welt verkauft und zu Gunsten der Gläubiger (hauptsächlich die Investitionsbank des Landes Brandenburg) verwertet werden können. Auch hiervon haben wir mit aller Entschiedenheit abgeraten.

Aus einem weiteren uns vorliegenden Schreiben Prof. Mönnings vom 17.1.2005 geht hervor, dass der Gläubigerausschuss am 14.12.2004 der Rückzahlung zugestimmt hat. Der Gläubigerausschuss hat laut Dr. Mönning in der gleichen Sitzung entschieden, dass „zu Lasten der Insolvenzmasse keine weiteren Aktivitäten erfolgen sollen.“ Damit ist der oben genannte Vorschlag, Teile des Geldes weiter zu verwenden, vom Tisch. Die in der Air Brand GmbH gesammelten „Immaterialrechtsgüter“ sollen nun ohne weitere Aufbereitung weltweit zum Verkauf angeboten werden.

Dass sich der Insolvenzverwalter tatsächlich daran hält, „zu Lasten der Insolvenzmasse keine weiteren Aktivitäten“ zu entfalten, darf bezweifelt werden. Erst kurz vor der besagten Sitzung hat er Schadenersatzprozesse gegen eine Reihe von vormaligen CargoLifter-Managern angestrengt, obwohl die Staatsanwaltschaft Potsdam vor etwa einem Jahr zu den selben Vorwürfen nach 18-monatigen Recherchen die Ermittlungen ohne Auflagen eingestellt hat. Die Gerichtsgebühren für diese Prozesse werden von Experten auf weit über einhundert Tausend Euro geschätzt. Selbstverständlich zu Lasten der Insolvenzmasse.

AWe/WoP

 


 
Zurück zur Übersicht

Suche
 
News:

Mitgliederversammlung

am 30.6.2013 in Bitterfeld

[mehr]

zum Newsarchiv

 Wenn Sie immer auf dem Laufenden bleiben wollen, melden Sie sich bitte für unseren Newsletter an!